Grundrente: Wer hat Anspruch und wie beantragen?

Alles Wichtige zur Grundrente - von den Voraussetzungen über die Berechnung bis hin zum Antragsprozess. Ein umfassender Leitfaden für alle, die ihre Rentenansprüche prüfen möchten.

Grundrente

Was ist die Grundrente?

Die Grundrente ist ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente für Menschen, die lange gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, aber trotzdem nur eine kleine Rente erhalten. Sie soll verhindern, dass Menschen trotz langer Beitragszeiten im Alter auf Grundsicherung angewiesen sind.

Wichtige Eckdaten zur Grundrente

  • Eingeführt am 1. Januar 2021
  • Automatische Prüfung durch die Rentenversicherung
  • Kein Antrag erforderlich
  • Rückwirkende Zahlung ab Januar 2021 möglich

Voraussetzungen für die Grundrente

Um Anspruch auf Grundrente zu haben, müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen:

1. Grundrentenzeiten

Sie benötigen mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten. Dazu zählen:

  • Zeiten mit Beitragszahlung aus Beschäftigung
  • Zeiten mit Beitragszahlung aus selbstständiger Tätigkeit
  • Zeiten der Kindererziehung (bis zum 10. Lebensjahr)
  • Zeiten der Pflege von Angehörigen
  • Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes
  • Zeiten mit Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation

2. Einkommensprüfung

Ihr Einkommen darf bestimmte Freibeträge nicht überschreiten:

  • Alleinstehende: 1.317 Euro monatlich
  • Verheiratete/Lebenspartner: 2.055 Euro monatlich

3. Niedrige Entgeltpunkte

Ihre durchschnittlichen Entgeltpunkte in den Grundrentenzeiten müssen zwischen 0,3 und 0,8 Entgeltpunkten pro Jahr liegen.

Berechnung der Grundrente

Die Höhe der Grundrente wird in mehreren Schritten berechnet:

Schritt 1: Ermittlung der Grundrentenbewertung

Die Entgeltpunkte aus den Grundrentenzeiten werden auf maximal 0,8 Entgeltpunkte pro Jahr aufgewertet, aber höchstens verdoppelt.

Schritt 2: Berechnung des Zuschlags

Der Zuschlag entspricht der Differenz zwischen der aufgewerteten und der ursprünglichen Rente, reduziert um 12,5 Prozent.

Beispielrechnung

Eine Rentnerin mit 35 Jahren Grundrentenzeiten und durchschnittlich 0,6 Entgeltpunkten pro Jahr erhält:

  • Ursprüngliche Rente: 21 Entgeltpunkte × 37,60 Euro = 789,60 Euro
  • Aufgewertete Rente: 28 Entgeltpunkte × 37,60 Euro = 1.052,80 Euro
  • Differenz: 263,20 Euro
  • Grundrentenzuschlag: 263,20 Euro × 87,5% = 230,30 Euro

Einkommensprüfung im Detail

Die Einkommensprüfung erfolgt automatisch durch Datenabgleich mit den Finanzbehörden:

Zu berücksichtigendes Einkommen

  • Gesetzliche und private Renten
  • Betriebsrenten
  • Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit
  • Einkommen aus Vermietung und Verpachtung
  • Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag

Nicht zu berücksichtigendes Einkommen

  • Grundsicherung im Alter
  • Wohngeld
  • Kindergeld
  • Sozialhilfe
  • Selbst genutztes Wohneigentum

Besondere Situationen

Es gibt besondere Regelungen für verschiedene Lebenssituationen:

Hinterbliebenenrente

Auch bei Witwen- und Witwerrenten kann ein Grundrentenzuschlag gewährt werden, wenn der verstorbene Partner die Voraussetzungen erfüllt hätte.

Erwerbsminderungsrente

Bei Erwerbsminderungsrenten werden auch Zurechnungszeiten bei der Grundrente berücksichtigt.

Auslandszeiten

Arbeitszeiten in EU-Ländern oder Ländern mit Sozialversicherungsabkommen können als Grundrentenzeiten anerkannt werden.

Automatische Prüfung und Zahlung

Die Deutsche Rentenversicherung prüft automatisch, ob Sie Anspruch auf Grundrente haben:

Ablauf der Prüfung

  1. Automatische Überprüfung aller Rentner
  2. Datenabgleich mit den Finanzbehörden
  3. Berechnung des Grundrentenzuschlags
  4. Information über das Ergebnis
  5. Rückwirkende Nachzahlung ab Januar 2021

Bescheid und Information

Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über:

  • Die Höhe Ihres Grundrentenzuschlags
  • Den Zeitraum der Zahlung
  • Die Berechnungsgrundlagen
  • Ihre Rechte und Pflichten

Häufige Fragen zur Grundrente

Muss ich die Grundrente beantragen?

Nein, die Grundrente wird automatisch geprüft und bei Anspruch gewährt. Ein Antrag ist nicht erforderlich.

Kann mir die Grundrente wieder entzogen werden?

Ja, wenn sich Ihre Einkommensverhältnisse ändern und die Freibeträge überschritten werden, kann die Grundrente gekürzt oder gestrichen werden.

Wirkt sich die Grundrente auf andere Leistungen aus?

Die Grundrente wird bei der Grundsicherung im Alter nicht vollständig angerechnet. Es gibt einen Freibetrag von bis zu 223 Euro monatlich.

Fazit

Die Grundrente ist eine wichtige Ergänzung für Menschen mit langen Beitragszeiten aber niedrigen Renten. Die automatische Prüfung stellt sicher, dass alle Berechtigten ihre Ansprüche erhalten. Bei Unklarheiten oder komplexen Fällen ist professionelle Beratung empfehlenswert.

Fragen zur Grundrente?

Wir prüfen Ihre Ansprüche und helfen bei allen Fragen rund um die Grundrente.

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